Bei Tod in Folge einer Krankheit zu Hause
Den behandelnden Arzt oder den Hausarzt benachrichtigen. Ist dieser abwesend, den Notfallarzt verständigen, Telefon 1811 oder 117 (Polizei) geben Auskunft. Bevor die Todesbescheinigung durch den Arzt ausgestellt ist, darf nichts unternommen werden.

Bei Tod in Folge des Unfalls
Bei Verkehrs-, Arbeits-, Haushalts- oder sonstigen Unfällen die Polizei benachrichtigen.
Der Unfallhergang muss abgeklärt werden. Die Polizei benachrichtigt den Amtsarzt.

Bei Tod im Spital, in einer Klinik oder in einem Heim
Die Spital- bzw. die Heimbehörden besorgen die nötigen Formalitäten und lassen eine Todesbescheinigung ausstellen.

Benachrichtigung des Bestattungsamtes
Das Bestattungsamt ist, wenn möglich, von einem Angehörigen persönlich zu benachrichtigen. Es sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  1. Todesbescheinigung vom Arzt oder Spital
  2. Familienbüchlein (für Verheiratete)
  3. Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung
  4. Pass (für Ausländer) und Eheschein (sofern vorhanden)
  5. Identitätskarte, Personalausweis

Der Hinschied von ausländischen Staatsangehörigen ist ausserdem dem zuständigen Konsulat des Heimatstaates zu melden.